Reinhardt: Vergütungsstrukturen müssen von Grund auf neu aufgesetzt werden

Beim Hauptstadtkongress diskutierten Vertreter aus Politik und Selbstverwaltung das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgungsqualität. Einigkeit herrschte über Handlungsbedarf, nicht über den Weg…

29. Juni 2026
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Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin haben Vertreter aus Politik, Selbstverwaltung und Gesundheitswirtschaft über das gestörte Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit und medizinischer Versorgung debattiert. Einigkeit bestand darin, dass die Balance wiederhergestellt werden muss. Über den richtigen Weg gingen die Meinungen auseinander.

Sibylle Strauch-Eckmann, Geschäftsführerin der Ortheum-Gruppe, sprach sich für mehr private Investitionen aus. Im ambulanten Sektor bestehe eine Investitionslücke von 1,8 Milliarden Euro. Gewinnorientierte Trägerschaften dürften nicht aus ideologischen Gründen ausgeschlossen werden. Qualität werde nicht durch die Trägerschaft bestimmt, sondern durch Transparenz und Qualitätssicherung als regulatorische Leitplanken.

Der Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen (Grüne) warnte vor zweistelligen Renditeerwartungen privater Investoren. Diese führten dazu, dass Leistungen am Profitinteresse statt am Versorgungsbedarf ausgerichtet würden. Er sieht eine nachweisliche Gleichzeitigkeit von Unter-, Fehl- und Überversorgung durch selektive Förderung hochprofitabler Eingriffe und forderte gesetzgeberisches Handeln, um einer weiteren Marktkonzentration im ambulanten Sektor entgegenzuwirken.

BÄK-Präsident Klaus Reinhardt mahnte, dass Renditeinteressen institutioneller Investoren nicht in die ärztliche Entscheidungshoheit eingreifen dürfen. Er verwies auf ein strukturelles Missverhältnis in der Vergütung. Hoher ärztlicher Aufwand bei geringem Erlös stehe oft hohem Profit bei geringem Aufwand gegenüber. Die BÄK fordert einen verbindlichen, sanktionsbewehrten Versorgungsauftrag für alle medizinischen Einrichtungen, der eine Konzentration auf profitable Leistungen verhindert, bis hin zur Zulassungsrücknahme.

Quelle:
aerzteblatt.de

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