BAG stärkt individuelle Arbeitsverträge beim Urlaubsverfall

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Individuelle Arbeitsverträge können den Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankung ausschließen. Beschäftigte profitieren von klaren vertraglichen Zusagen…

2. Januar 2026
  • Personal

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass individuelle arbeitsvertragliche Regelungen zum Urlaubsverfall Vorrang vor kollektivrechtlichen Vorgaben und der unionsrechtlichen 15-Monatsfrist haben können. Im konkreten Fall ging es um eine langzeiterkrankte Pflegekraft, die ihren gesetzlichen Mindesturlaub über mehrere Jahre nicht nehmen konnte. Der Arbeitsvertrag sah ausdrücklich vor, dass der gesetzliche Urlaub bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht verfällt und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten ist.

Diese Regelung verdrängte nach Auffassung des Gerichts sowohl die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie als auch die sonst geltende unionsrechtskonforme Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes. Entscheidend war der klare Wortlaut der Vertragsklausel, die aus Sicht verständiger Vertragspartner den Fortbestand des Mindesturlaubs absichert. Der Arbeitgeber musste daher 144 Urlaubstage abgelten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung individuell gestalteter Arbeitsverträge und stärkt die Rechtsposition langzeiterkrankter Beschäftigter.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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