Barbara Napp: Pflegemanagement muss die Maßstäbe für bedarfsgerechte Personalausstattung mitgestalten

Barbara Napp fordert vom Pflegemanagement, die Lücke im Paragrafen 137k SGB V aktiv mitzugestalten, denn Maßstäbe und Finanzierung der bedarfsgerechten Personalausstattung sind bislang nicht konkretisiert…

19. Oktober 2026
  • Pflege

Mit dem neu gefassten Paragrafen 137k SGB V wird die bedarfsgerechte Personalausstattung in der unmittelbaren Patientenversorgung Pflicht, doch Maßstäbe und Finanzierung sind bislang nicht konkretisiert. Barbara Napp, Pflegerische Zentrumsleitung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Herausgeberin der kma, sieht darin eine Lücke, die das Pflegemanagement aktiv mitgestalten muss.

Pflegepersonaluntergrenzen markieren die roten Linien der Versorgung. Sie beschreiben die Grenze zu einer nicht mehr vertretbaren Versorgung und dürfen nicht mit einer bedarfsgerechten Ausstattung gleichgesetzt werden. Sich an einer pauschalen Zahl von Patienten pro Pflegefachperson zu orientieren, wäre nach Napp nahezu fahrlässig.

Die Bemessung muss Pflegeintensität, Skill- und Grade-Mix, Qualifikation und Behandlungsergebnisse berücksichtigen. Die Pflegeprofession soll verbindlich an der Ausgestaltung beteiligt werden, weil Personalvorgaben ohne pflegefachliche oder wissenschaftliche Fundierung zur Fehlsteuerung führen. Für Napp heißt bedarfsgerecht, sich am Bedarf der Patienten zu orientieren. Wer sich am kleinsten gemeinsamen Nenner orientiert, schreibt Sicherheit ins Gesetz und verwaltet den Mangel weiter.

Ohne volle Kostenübernahme bleibt die Vorgabe Symbolpolitik. Die Kosten müssen in voller Höhe, laufend angepasst und gezielt für diesen Zweck übernommen werden, einschließlich Tarifentwicklung und veränderter Versorgungsbedarfe. Pauschale Orientierungswerte in Pflegebudgetverhandlungen laufen der Kostenentwicklung hinterher und verschärfen die Probleme, die der Gesetzgeber eigentlich lösen wollte.

Das Forderungspapier des Verbands der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken benennt diese Punkte. Die Entscheidung liegt beim Gesetzgeber.

Quelle:
kma-online.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.