Bayerisches Gesundheitsministerium bestimmt künftiges Angebot der Starnberger Kliniken
Im Zuge der Krankenhausreform entscheidet das Bayerische Gesundheitsministerium im Herbst, welche Leistungsgruppen die Starnberger Kliniken künftig abrechnen dürfen…
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Die Krankenhausreform zwingt Kliniken bundesweit, ihre künftigen Leistungsangebote formal zu beantragen. Bis Ende Juli mussten die Medizinischen Dienste ihre Gutachten abschließen, im August folgen die Ergebnisse. Das Bayerische Gesundheitsministerium entscheidet anschließend im Herbst, welche Leistungsgruppen die Starnberger Kliniken ab 2027 von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet bekommen.
Interims-Geschäftsführerin Dr. Sarah Ertl, die auch die Stabsstelle Medizinstrategie und Leistungsentwicklung der Starnberger Kliniken-Holding leitet, rechnet für die meisten der 28 beantragten Leistungsgruppen des Klinikums Starnberg mit einer Genehmigung. Unsicher bleibt die Lage bei Endoprothetik und Wirbelsäulenchirurgie. Das Ministerium verteile diese Gruppen besonders reglementiert, da es Überversorgungen gezielt abbauen will. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte dies vergangene Woche angekündigt. Landrat Stefan Frey brachte die Konsequenz auf den Punkt: Lukrative Bereiche wie die Endoprothetik würden nicht mehr allen Kliniken zugewiesen.
Für die vier Standorte Starnberg, Seefeld, Herrsching und Penzberg, die seit Jahresbeginn organisatorisch als ein Haus geführt werden, zeichnen sich unterschiedliche Perspektiven ab. Seefeld soll die Endoprothetik bündeln, Herrsching sich auf Geriatrie spezialisieren. Für Herrsching erwartet Ertl eine vollständige Zuweisung im beantragten Umfang. Penzberg könnte als sektorenübergreifender Versorger künftig außerhalb des Leistungsgruppen-Modells operieren. Ob das eintritt, hängt vom Stand der bundespolitischen Diskussion ab. Mittelfristig plant der Landkreis, alle Standorte in einem Zentralkrankenhaus zusammenzuführen.
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