Bayerisches LSG kippt Urteil zum Aufrechnungsverbot der Krankenkassen

Das Bayerische Landessozialgericht stellt klar, dass die Übergangsvereinbarung zur PrüfvV das gesetzliche Aufrechnungsverbot nicht vollständig aufhebt, und hebt damit mehrere Urteile des SG Nürnberg auf.

28. August 2024
  • MD

Das Bayerische Landessozialgericht stellt klar, dass die Übergangsvereinbarung zur PrüfvV das gesetzliche Aufrechnungsverbot nicht vollständig aufhebt, und hebt damit mehrere Urteile des SG Nürnberg auf.

Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) hat in mehreren Fällen entschieden, dass die zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossene Übergangsvereinbarung zur PrüfvV das gesetzliche Aufrechnungsverbot nach § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V nicht vollständig aufhebt. Damit widersprach das LSG den Urteilen des Sozialgerichts Nürnberg, das diese Vereinbarung als unzulässig erachtet hatte. Nach Ansicht des LSG handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Regelung, die durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist und durch eine Ermächtigungsgrundlage gedeckt wird. Die Urteile des SG Nürnberg wurden aufgehoben und die Fälle zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Das Bayerische LSG ließ zudem die Revision zum Bundessozialgericht zu…

Quelle:

bdolegal.de