Bayern weist Leistungsgruppen früher zu als gesetzlich vorgeschrieben

Für die 256 Klinikstandorte in Bayern sind mehr als 3.400 Anträge auf Leistungsgruppen eingegangen. Obwohl die gesetzliche Frist erst Ende des Jahres gilt, will Bayern die Zuweisung bereits im Herbst 2026 abschließen…

12. Juni 2026
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Bayern liegt bei der Umsetzung der Krankenhausreform vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitplan. Für 256 Standorte haben Klinikträger mehr als 3.400 Anträge auf Zuweisung von Leistungsgruppen eingereicht. Das Bayerische Gesundheitsministerium (StMGP) hat die Anträge umgehend an den Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) weitergeleitet, der die Qualitätsvoraussetzungen prüft. Die Prüfergebnisse werden im Juli 2026 erwartet.

Den Schwerpunkt der Anträge bilden Leistungsgruppen der allgemeinen Basisversorgung sowie geburtshilfliche Leistungen. Auch für spezialisierte Leistungsgruppen liegen laut Gesundheitsministerin Judith Gerlach viele Anträge vor.

Nach Abschluss der MD-Prüfungen bewertet das StMGP die Anträge umfassend, unter anderem mit Blick auf krankenhausplanerische Gründe und mögliche Versorgungslücken. Die Zuweisung der Leistungsgruppen ist für Herbst 2026 geplant, gesetzlich vorgesehen ist sie bis Ende des Jahres. Die Reform wirkt ab 2028.

Zur Unterstützung der Krankenhausträger verweist Gerlach auf den im Oktober 2024 gestarteten 7-Punkte-Plan, ein im Juni 2025 veröffentlichtes bayernweites Gutachten zur Patientenentwicklung bis 2035 sowie ein digitales Planungstool, das derzeit mit neuen Demografiedaten und Qualitätsdaten aktualisiert wird. Investitionen in Kliniken beziffert das Ministerium auf fast eine Milliarde Euro.

Quelle:
stmgp.bayern.de

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