BDA und DGAI: Geplante Reform schwächt zentrale Qualifikationsprüfung für ausländische Ärzte
BDA und DGAI begrüßen schnellere Anerkennungsverfahren für ausländische Ärzte, warnen aber vor geschwächten Kenntnisprüfungen auf Kosten der Patientensicherheit…
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Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) unterstützen das Ziel der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen zu beschleunigen und zu vereinheitlichen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf einer entsprechenden Verordnung machen sie jedoch deutlich, dass der Entwurf die Kenntnisprüfung an entscheidenden Stellen schwächt statt stärkt.
Konkret kritisieren BDA und DGAI zwei Punkte. Erstens ist weiterhin keine bundesweit einheitliche schriftliche Prüfung vorgesehen. Während inländische Medizinstudierende vor dem Praktischen Jahr den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ablegen müssen, soll die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen künftig allein durch eine mündlich-praktische Prüfung festgestellt werden. Zweitens soll die Prüfungskommission von drei auf zwei Prüfer reduziert werden.
Die Verbände sehen darin ein strukturelles Problem. Die Kenntnisprüfung deckt ein breites Spektrum ab, darunter Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, rechtliche Grundlagen und kommunikative Kompetenzen. Eine Entscheidung über die eigenverantwortliche Berufsausübung dürfe nicht auf der Bewertung durch nur zwei Personen beruhen, zumal im Anerkennungsverfahren die kontinuierliche Begleitung einer Facharztweiterbildung als qualitätssichernde Instanz fehle.
BDA und DGAI fordern daher eine bundesweit einheitliche schriftliche Prüfung, mindestens drei Prüfer pro Kommission sowie Qualifikationsanforderungen, die sich an den Standards des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung orientieren. Prüfer sollten nachgewiesene Erfahrung in universitärer Lehre und staatlichen Prüfungsverfahren mitbringen.
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