BDO: Update zum MDK-Reformgesetz
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Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz wurden zahlreiche Änderungen bei der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen eingeführt. Der vorliegende Artikel berichtet über die Anpassungen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband inzwischen – auch unter dem Einfluss von Covid-19 – vorgenommen haben.
Aufrechnung und nachträgliche Rechnungskorrektur
Mit der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 hatten die DKG und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine Vereinbarung getroffen, um die Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016 an die durch das MDK-Reformgesetz geänderten Vorgaben anzupassen …
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