BDPK fordert Aussetzung von Pflegepersonalvorgaben zur Kostensenkung im Krankenhausbereich
Der BDPK kritisiert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz als zu restriktiv und schlägt sechs Gesetzesänderungen vor, darunter die Aussetzung von Pflegepersonalvorgaben von 2027 bis 2029…
- Pflege
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) sieht im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz bezeichnet die geplanten Maßnahmen für Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehakliniken als „Rosskur„. Der Verband erkennt zwar Einsparpotenziale im System an, knüpft deren Realisierung jedoch an die Bedingung, dass Kliniken ausreichende wirtschaftliche Handlungsspielräume behalten.
Als zentrale Kostenursache benennt der BDPK die Kombination aus verbindlichen Personalvorgaben und dem Selbstkostendeckungsprinzip im Pflegebudget. Diese Regelungen hätten die Kosten im Krankenhausbereich massiv erhöht, ohne die Patientenversorgung oder die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte zu verbessern.
Der Verband fordert stattdessen den Abbau von Bürokratie und hat der Politik sechs konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sowie der PPP-Richtlinie jeweils für die Jahre 2027 bis 2029, die Aufhebung der tätigkeitsbezogenen Eingrenzung im Pflegebudget, die Beibehaltung pflegeentlastender Maßnahmen im Pflegebudget, die Beibehaltung bisheriger Prüfquoten bei MD-Prüfungen sowie die weitere Refinanzierung von Personalkosten bis zur Höhe von Tarifgehältern.
Das parlamentarische Verfahren befindet sich nach Verbandsangaben derzeit in der heißen Phase.
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