Beatmungsstunden – BSG relativiert Anforderungen an Gewöhnung

30. Dezember 2020
  • MD

Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB

Das BSG hält mit seiner Entscheidung vom 17.12.2020, B 1 KR 13/20 R, an dem vielfach kritisierten Erfordernis fest, wonach eine Kodierung von Spontanatmungsstunden gemäß der DKR 1001l in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung voraussetzt, dass der Patient vom Beatmungsgerät durch den Einsatz einer Methode der Entwöhnung entwöhnt wurde, weil zuvor eine „Gewöhnung“ an die maschinelle Beatmung eingetreten ist (Urteil vom 19.12.2017, B 1 KR 18/17 R). Gleichwohl relativiert der 1. Senat nach dem bislang vorliegenden Terminsbericht offenbar die Anforderungen an eine „Gewöhnung“ dahingehend, dass diese nicht allein durch eine Schwächung der Atemmuskulatur infolge der maschinellen Beatmung eintreten, sondern auch darauf beruhen kann, dass die Unfähigkeit zur Spontanatmung bereits aufgrund der behandelten Erkrankung oder durch ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren eintritt. Der regelmäßigen Forderung der Krankenkassen nach einer Mindestbeatmungszeit dürfte damit die Grundlage entzogen sein …

Quelle:

quaas-partner.de


Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.