Behandlung im Schockraum begründen per se keine vollstationäre Behandlung
13. September 2021
- MD
Die im Schockraum vorgenommenen medizinischen Maßnahmen und Untersuchungen begründen nicht zwingend die Aufnahme in das Krankenhaus- Bundessozialgericht: B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 18.05.2021 …
Quelle:
rechtsprechung-im-internet.de

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.