Behandlung im Schockraum begründen per se keine vollstationäre Behandlung

13. September 2021
  • MD

Die im Schockraum vorgenommenen medizinischen Maßnahmen und Untersuchungen begründen nicht zwingend die Aufnahme in das Krankenhaus- Bundessozialgericht: B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 18.05.2021 …

Quelle:

rechtsprechung-im-internet.de


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