Behandlungsfehler mit bitteren Folgen – Mutter scheitert mit Millionenforderung

Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler fordert die Mutter eines verstorbenen Wachkoma-Patienten Millionen – doch das Gericht lehnt die Klage ab. Der bereits gezahlte Vergleichsbetrag deckt laut Urteil alle Ansprüche ab. Nun zieht die Klägerin vor den Bundesgerichtshof.

14. Mai 2025
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Eine Millionenklage der Mutter eines verstorbenen Wachkoma-Patienten ist vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Sie hatte nach dem Tod ihres Sohnes weitere 1,6 Millionen Euro Schadensersatz gefordert, unter anderem für ein behindertengerechtes Haus, Pflegekosten und einen verpassten Erwerbsschaden. Das Gericht entschied jedoch, dass der 2010 geschlossene Vergleich in Höhe von 1,65 Millionen Euro alle Ansprüche abdeckt. Dieser Vergleich wurde zwar 2017 nicht gerichtlich genehmigt, jedoch faktisch umgesetzt. Das Gericht sah keine ausreichende Differenzierung zwischen allgemeinen Wohnkosten und behinderungsbedingtem Mehrbedarf. Auch der geforderte Ausgleich für eine hypothetische Karriere als Architekt des Sohnes wurde abgewiesen, da konkrete Belege fehlten. Ein Restanspruch von rund 1,24 Millionen Euro wurde zwar anerkannt, aber als durch den Vergleich überzahlt bewertet. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt…

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