Behandlungsfehler mit tödlichen Folgen: Gericht verurteilt Ärztinnen nach Einsatz von destilliertem Wasser
Eine Patientin stirbt, nachdem Ärztinnen destilliertes Wasser zur Spülung während einer Routine-OP verwendeten. Der fatale Fehler führte zum Zerfall roter Blutkörperchen und letztlich zum Multiorganversagen. Das Gericht sieht eine Verletzung der Remonstrationspflicht – die Ärztinnen hätten widersprechen müssen.
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Ein tragischer Behandlungsfehler hat das Leben einer Patientin gekostet. Nach einer Routine-OP kam es zum Multiorganversagen, weil Ärztinnen destilliertes Wasser als Spüllösung verwendeten. Vor Gericht stellte ein Sachverständiger klar, dass diese Praxis gegen medizinisches Basiswissen verstößt: Destilliertes Wasser zerstört rote Blutkörperchen und kann tödliche Folgen haben. Die beteiligten Ärztinnen hätten ihre Remonstrationspflicht erfüllen müssen. Sie hätten die Anordnung hinterfragen und den Einsatz ablehnen müssen. Die Oberärztin äußerte zwar Bedenken, hielt jedoch nicht daran fest. Zudem hatte sie mit dem verwendeten OP-Gerät keine Erfahrung. Die Assistenzärztin berief sich auf Aussagen eines Kollegen, hätte aber ebenfalls widersprechen müssen. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Klinik sowie beide Ärztinnen zur Zahlung von Schmerzensgeld. Die Entscheidung macht deutlich: Wer Anweisungen übernimmt, ohne sie kritisch zu prüfen, trägt Verantwortung – bis hin zur persönlichen Haftung…
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