Beitragsbemessungsgrenzen 2027: Gutverdiener zahlen mehr für Kranken- und Rentenversicherung

Das Bundeskabinett hat die Beitragsbemessungsgrenzen für 2027 angehoben, wodurch Gutverdiener höhere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen müssen…

9. Oktober 2026
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Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen ab 2027 höhere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums beschlossen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt von 5.812,50 auf 6.375 Euro brutto im Monat. In der Rentenversicherung erhöht sich der Wert von 8.450 auf 8.850 Euro. Wer oberhalb dieser Grenzen verdient, zahlt auf den darüber liegenden Anteil keine Beiträge.

Die jährliche Anpassung folgt der Lohnentwicklung. 2025 stiegen die Bruttolöhne um 4,38 Prozent. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.

Bei der Krankenversicherung kommt eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro hinzu. Sie geht auf das Gesundheitssparpaket der Koalition zurück, das die Krankenkassen angesichts steigender Gesundheitsausgaben entlasten soll.

Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, was als Formsache gilt. Eine Zustimmung des Bundestags ist nicht erforderlich.

Quelle:
aerzteblatt.de

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