Beivers und Elmhorst schlagen differenziertes Modell für die Vorhaltevergütung vor
Zwei Experten schlagen vor, die Vorhaltefinanzierung der Krankenhausreform in drei Module zu gliedern. Das Modell soll Vorhaltung bedarfsorientierter finanzieren und Pflege stärker an Versorgungsfähigkeit koppeln…
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Zwei Experten schlagen vor, die Vorhaltefinanzierung der Krankenhausreform grundlegend umzubauen. Andreas Beivers und Dirk Elmhorst wollen die bisher einheitlich angelegte Vorhaltevergütung in drei getrennte Module überführen. Ihr Ziel ist eine bedarfsorientiertere Finanzierung, die sich weniger an Fallzahlen orientiert.
Für den Bereich „Akut & nicht planbar“ sehen die Autoren eine Finanzierung nach klar definierten Kriterien zur ständigen Einsatzbereitschaft vor. Dazu zählen sie etwa Notaufnahme, Intensivmedizin und Geburtshilfe. Bezahlt werden soll nicht der einzelne Fall, sondern die Fähigkeit, akute Situationen jederzeit zu beherrschen. Maßgeblich wären Mindestverfügbarkeiten, Qualifikationen und Rufdienstketten.
Für spezialisierte und seltene Leistungen im Modul „Komplex & selten“ schlagen die Autoren eine stärkere Orientierung an Fixkosten vor. So sollen dauerhafte Ressourcen abgesichert werden. Für planbare Eingriffe halten sie dagegen ein fallbezogenes Vergütungssystem weiter für sinnvoll.
Kritisch bewerten Beivers und Elmhorst das getrennt laufende Pflegebudget. Sie wollen Pflege als eigenen Readiness-Baustein in die Module integrieren und damit an Versorgungsfähigkeit statt an Fallzahlen koppeln. Ein bestehender Sockel könnte Tarifentwicklungen absichern.
Gesteuert werden könnte das Modell über regionale Sicherstellungsverträge. Diese sollen sich an Versorgungsparametern statt an historischen Mengen orientieren. Ein Dashboard von Mediqon zeigt ergänzend, wie sich Krankenhausfälle nach Versorgungsdringlichkeit verteilen.
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