Beivers warnt: Ohne ambulanten Umbau scheitert die Krankenhausreform

Andreas Beivers, Professor für Gesundheitsökonomie an der Hochschule Fresenius und Leiter Studienprojekte bei der Rhön Stiftung, fordert eine ambulante Vorhaltefinanzierung und verbindliche Strukturvorgaben für komplex-ambulante Leistungen, damit die Krankenhausreform nicht nur stationär umbaut, sondern sektorübergreifend wirkt…

28. Mai 2026
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Prof. Andreas Beivers sieht in der Krankenhausreform einen tiefen Eingriff in die deutsche Versorgungsarchitektur, der Strukturen konzentrieren, Leistungsgruppen qualitätsorientiert zuweisen und die Vergütung schrittweise von der reinen Fallpauschalenlogik lösen soll. Mit KHVVG und KHAG rückt ein gemischtes Vergütungssystem in den Fokus, in dem Vorhaltekomponenten mengenabhängige DRG-Erlöse schwächen. Der Transformationsfonds stellt dafür von 2026 bis 2035 bis zu 50 Milliarden Euro zur Anpassung der Krankenhausstrukturen bereit.

Gleichzeitig wird Ambulantisierung politisch und ökonomisch dringlicher. Das Wissenschaftliche Institut der AOK berichtet, dass in allen 16 Bundesländern mehr als die Hälfte der heutigen Krankenhausfälle ambulant versorgt oder ganz vermieden werden könnte. Beivers betont, dass sich bei einer Verlagerung stationärer Fälle in ambulante, komplex-ambulante oder hybride Formen nicht nur Leistungen verschieben, sondern auch Infrastruktur, Personal, Investitionen und Steuerungsverantwortung. Da der Transformationsfonds den stationären Bereich adressiert, fehle für die ambulante Zielstruktur ein vergleichbares Instrument.

Besonders bei komplex-ambulanten Leistungen warnt Beivers vor einer reinen Überführung in die EBM-Einzelleistungsvergütung, weil dadurch neue Mengenanreize entstünden, während die Reform im stationären Bereich Fallzahlorientierung dämpfen will. Er plädiert für ergänzende Struktur- und Vorhaltekomponenten wie ambulante Vorhaltepauschalen für Leistungscluster, qualitätsgebundene Strukturzuschläge oder populationsbezogene Budgets. Zudem fordert er verbindliche Struktur- und Prozessvorgaben auch für ambulante Anbieter, wenn diese bislang stationäre Leistungen übernehmen. Ziel sei Wettbewerb auf Augenhöhe und eine Weiterentwicklung der Krankenhausreform zu einer Versorgungsstrukturreform, einschließlich ambulanter Transformationsfinanzierung sowie einem gemeinsamen Ordnungsrahmen aus EBM, Hybrid-DRGs und Vorhaltefinanzierung. Ambulantisierung dürfe nicht als Sparprogramm verstanden werden, sondern als Investitionsaufgabe.

Quelle:
bibliomedmanager.de

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