Berufsanerkennung für Pflegefachkräfte: Zwei Wege zum deutschen Berufsabschluss

Ausländische Pflegefachkräfte müssen ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, wofür entweder eine Gleichwertigkeitsprüfung oder eine Ausgleichsmaßnahme nötig ist. Auch ohne vollständige Anerkennung ist eine Einreise möglich, wenn sie eine Qualifizierungsmaßnahme absolvieren oder als Hilfskraft arbeiten.

25. Februar 2025
  • Personal
  • Pflege


Der Fachkräftemangel in der Pflege ist groß – ausländische Pflegekräfte sind daher dringend gefragt. Doch bevor sie in Deutschland arbeiten können, muss ihre Qualifikation offiziell anerkannt werden. Zwei Wege stehen zur Verfügung: eine Gleichwertigkeitsprüfung, die die Ausbildung mit dem deutschen Standard vergleicht, oder eine Ausgleichsmaßnahme, etwa in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung. Falls Unterschiede in der Ausbildung bestehen, erhalten Bewerber einen Defizitbescheid und müssen bestimmte Qualifikationen nachholen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis vier Monate, in einigen Fällen auch länger. Alternativ können Pflegekräfte mit speziellen Visa bereits nach Deutschland einreisen, um die Anerkennung hier abzuschließen und zunächst Hilfstätigkeiten auszuführen. Die Kosten für das Verfahren variieren, werden jedoch häufig vom Arbeitgeber übernommen. Eine kostenlose Beratung bietet die Zentrale Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSAB)…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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