Besteht Anspruch auf Ausgleichsbeträge bei Krankenhausschließung?

Hat ein Krankenhaus seinen Betrieb aufgegeben, können pflegesatzrechtliche Ausgleichsbeträge für abgeschlossene Entgeltzeiträume über nachfolgende Entgeltvereinbarungen nicht mehr abgewickelt werden.

5. Juli 2024
  • Ökonomie

Hat ein Krankenhaus seinen Betrieb aufgegeben, können pflegesatzrechtliche Ausgleichsbeträge für abgeschlossene Entgeltzeiträume über nachfolgende Entgeltvereinbarungen nicht mehr abgewickelt werden. Nach § 5 Abs. 5 KHEntgG sind diese Zu- oder Abschläge, soweit sie auf die gesetzliche Krankenversicherung entfallen, den gesetzlichen Krankenkassen gesondert in Rechnung zu stellen…

Quelle:

trefz-flachsbarth.de


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