Bethanien Moers scheitert mit Eilantrag gegen Klinikreform
Das Krankenhaus Bethanien Moers klagte gegen den Reformbescheid – ohne Erfolg im Eilverfahren. Planbare Operationen wie Hüft- und Knieeingriffe sollen ab 2026 wegfallen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht keine Rechtsfehler. Die Hauptklage läuft weiter.
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Das Krankenhaus Bethanien Moers hat mit seinem Eilantrag gegen die Krankenhausreform eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erlitten. Die Richter bestätigten die Auswahlentscheidung des Landes als rechtsfehlerfrei. Damit bleibt der Wegfall elektiver Eingriffe, etwa an Hüfte und Knie, ab 2026 vorerst bestehen. Auch sechs weitere Kliniken in NRW scheiterten mit ähnlichen Anträgen. Die Hauptklage von Bethanien ist noch anhängig, eine Entscheidung steht aus. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die juristische Auseinandersetzung um die umstrittenen Leistungszuweisungen der Reform geht damit in die nächste Runde…
waz.de

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