BGB-Änderung: Aus „Patientenakte“ wird offiziell „Behandlungsakte“

Patientinnen und Patienten erhalten künftig die erste Kopie ihrer Behandlungsakte kostenlos. Zudem bringt der Entwurf neue Regeln für Online- und Finanzverträge…

10. September 2025
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Die Bundesregierung hat am 8. September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der wichtige Änderungen im Vertrags- und Gesundheitsrecht vorsieht. Kernpunkt ist ein Anspruch von Patientinnen und Patienten auf eine kostenlose erste Abschrift ihrer Behandlungsakte. Mit dieser Regelung setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um. Um Missverständnisse mit der elektronischen Patientenakte zu vermeiden, wird die Bezeichnung im Bürgerlichen Gesetzbuch von „Patientenakte“ zu „Behandlungsakte“ geändert.

Der Entwurf enthält darüber hinaus verbraucherrechtliche Neuerungen. Unternehmen, die Verträge über eine Online-Benutzeroberfläche anbieten, müssen künftig einen elektronischen Widerrufsbutton bereitstellen. Damit können Kundinnen und Kunden ihr gesetzliches Widerrufsrecht einfacher nutzen. Zusätzlich sollen Finanzdienstleister verpflichtet werden, Vertragsinhalte und deren Folgen im Fernabsatz besser zu erläutern.

Für Finanzdienstleistungsverträge wird das Widerrufsrecht auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt, bei Lebensversicherungen auf 24 Monate und 30 Tage. Künftig entfällt zudem der Anspruch auf Vertragsbedingungen in Papierform. Die Neuregelungen treten am 19. Dezember 2025 in Kraft und übertragen die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht.

Quelle:
apotheke-adhoc.de

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