BGH hebt Totschlagsurteil gegen Charité-Kardiologen auf – Neuverhandlung wegen möglicher Heimtücke
Der BGH hat das Totschlagsurteil gegen einen Charité-Kardiologen auf Revision der Staatsanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Das Mordmerkmal der Heimtücke muss neu geprüft werden…
- QM
Ein Kardiologe der Berliner Charité muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Berlin I auf Revision der Staatsanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Die Revision des Angeklagten verwarf der BGH.
Der Arzt war als Funktionsoberarzt auf der kardiologischen Intensivstation tätig, als er im November 2021 und im Juli 2022 bei zwei bewusstlosen Patienten einen Therapiewechsel von kurativer zu palliativer Behandlung vornahm. Er entschied sich, den Tod durch eine hohe Dosis des Narkosemittels Propofol aktiv herbeizuführen. Im ersten Fall verabreichte eine Krankenschwester das Mittel, im zweiten Fall der Arzt selbst. Beide Patienten starben innerhalb weniger Minuten an einem Herzstillstand.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen Totschlags in zwei Fällen zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe. Das Mordmerkmal der Heimtücke nach § 211 StGB verneinte es mit der Begründung, der Arzt habe offen gehandelt, da jeweils eine Krankenschwester anwesend war.
Der BGH bewertet diese Feststellungen als unzureichend. Unklar bleibe, was die beteiligten Krankenschwestern tatsächlich wussten, ob sie den Tötungsvorsatz erkannten und welche Folgen sie von der Propofolgabe erwarteten. Die Frage, ob sie mit einem gegen Leben oder körperliche Unversehrtheit gerichteten Angriff rechneten, blieb offen. Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich lebenslange Haft wegen Mordes und ein Berufsverbot gefordert.
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