BGH: Mündliche Aufklärung vor OP zwingend erforderlich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung vor einer Operation mündlich erfolgen muss, wobei der Arzt Risiken mit schwerwiegenden Folgen explizit benennen muss. Schriftliche Unterlagen dürfen die mündliche Aufklärung lediglich ergänzen, nicht ersetzen.

11. Februar 2025
  • Medizin
  • QM


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine wirksame Einwilligung in medizinische Eingriffe eine umfassende mündliche Aufklärung voraussetzt. In einem aktuellen Fall hatte ein Patient geklagt, weil er über das Risiko einer Nervenschädigung nicht hinreichend informiert worden sei. Der BGH betonte, dass Ärzte Patienten nicht nur allgemein über die Risiken und Erfolgschancen eines Eingriffs aufklären, sondern insbesondere seltene, aber gravierende Risiken explizit benennen müssen. Eine schriftliche Aufklärung kann das persönliche Gespräch nur ergänzen, nicht jedoch ersetzen. Das Urteil hebt hervor, dass ein vertrauensvolles Gespräch auch Rückfragen und die Berücksichtigung individueller Belange ermöglichen muss. Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen…

Quelle:

rechtsdepesche.de


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