BGH: Mündliche Aufklärung vor Operation zwingend notwendig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung vor medizinischen Eingriffen nur durch ein persönliches Gespräch gewährleistet ist. Aufklärungsbögen können die mündliche Information lediglich ergänzen, nicht jedoch ersetzen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine medizinische Aufklärung vor einem Eingriff nur dann ordnungsgemäß ist, wenn sie mündlich erfolgt. In dem verhandelten Fall hatte ein Patient nach einer Operation über schwere Komplikationen geklagt und behauptet, nicht ausreichend über Risiken, insbesondere eine mögliche Nervenschädigung, aufgeklärt worden zu sein. Während die Vorinstanzen die Klage abwiesen, urteilte der BGH, dass allein die Unterzeichnung eines Aufklärungsbogens nicht ausreicht. Der Arzt ist verpflichtet, dem Patienten in einem persönlichen Gespräch die Risiken zu erläutern und Rückfragen zu ermöglichen. Seltene, aber schwerwiegende Risiken müssen dabei immer angesprochen werden. Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um zu klären, ob die mündliche Aufklärung in diesem Fall vollständig war…
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