BGH setzt enge Grenzen für hypothetische Einwilligungen

Der Bundesgerichtshof verschärft die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor Eingriffen und stärkt damit die Entscheidungsfreiheit von Patientinnen und Patienten…

8. Januar 2026
  • QM

Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 25. November 2025 die Rechte von Patientinnen und Patienten bei der medizinischen Aufklärung deutlich präzisiert. Eine sogenannte hypothetische Einwilligung greift nur in eng begrenzten Ausnahmefällen. Entscheidend ist, dass sich die Einwilligung auf genau den durchgeführten Eingriff und den konkreten Zeitpunkt bezieht. Erfolgt die Aufklärung erst kurz vor der Maßnahme, fehlt es an der notwendigen Entscheidungsfreiheit. Auch eine spätere Zustimmung heilt den Aufklärungsfehler nicht. Im entschiedenen Fall hatte eine Patientin geltend gemacht, bei früherer Information eine Zweitmeinung eingeholt zu haben. Der BGH folgte dieser Argumentation. Das zuvor klageabweisende Urteil des Oberlandesgericht Schleswig wurde aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Kliniken müssen sich damit auf strengere Haftungsmaßstäbe einstellen.

Quelle:
aok.de

Medinfoweb
Die etablierte Informationsplattform für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen.

Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.