BGH-Urteil im Maskenstreit: Milliardenforderungen von Lieferanten auf dem Prüfstand
Der BGH verhandelt vier Musterfälle zum Coronamasken-Streit und verkündet am 15. Dezember sein Urteil. Insgesamt stehen mehr als zwei Milliarden Euro auf dem Spiel…
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16. September 2026 vier Musterfälle zum staatlichen Maskenkauf zu Beginn der Coronapandemie verhandelt und die Urteilsverkündung auf den 15. Dezember terminiert. Die Entscheidungen werden für dutzende weitere Verfahren richtungsweisend sein, in denen Lieferanten insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro vom Bund fordern.
Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) hatte im März 2020 über ein sogenanntes Open-House-Verfahren Schutzmasken beschafft. Alle Lieferanten, die die Konditionen akzeptierten, erhielten Verträge. Der Bund garantierte unbegrenzte Abnahme zu 4,50 Euro je FFP2-Maske und 60 Cent je OP-Maske. Insgesamt wurden 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Viele Millionen Masken nahm der Bund jedoch nicht an, weil sie Mängel aufwiesen oder nicht rechtzeitig geliefert wurden.
Das Oberlandesgericht Köln hatte in allen vier Fällen überwiegend zugunsten der Lieferanten entschieden: Der Bund hätte vor einem Vertragsrücktritt zunächst eine Nachfrist setzen müssen, da pünktliche Lieferung nicht entscheidend gewesen sei. Der BGH-Vorsitzende Richter Ralph Bünger äußerte daran in einer vorläufigen Einschätzung Zweifel. Fristgerechte und mangelfreie Lieferung könnte wesentlich gewesen sein, da die Masken die medizinische Akutversorgung sichern und deren Verteilung genau koordiniert werden musste.
Offen bleiben zudem die Frage nach tatsächlichen Mängeln der gelieferten Masken sowie die Frage, welche Folgen es hat, wenn der Bund selbst die Zuteilung von Lieferslots verhinderte. Der BGH kann die Kölner Urteile bestätigen, abändern oder zur neuen Verhandlung zurückverweisen.
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