BinDoc GmbH: Geplanter Reformstart zum 01.01.2024 – Was Kliniken jetzt tun können
Eine Einigung soll nun am 10.07.2023 herbeigeführt werden
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Am Donnerstag (29.06.2023) haben sich Vertreter von Bund und Ländern getroffen, um weitere Eckpunkte zur Krankenhausreform zu diskutieren. Eine finale Einigung konnte zwar noch nicht erreicht werden, nichtsdestoweniger haben sowohl der Bundesgesundheitsminister als auch die Länder die Gespräche positiv bewertet. Eine Einigung soll nun am 10.07.2023 herbeigeführt werden.
Was ist neu und worüber wird noch diskutiert?
Bei den Leistungsgruppen gab es weitere Annäherungen zwischen Bund und Ländern. Auch über die Vorhaltefinanzierung und die Aufgaben der Level 1i Krankenhäuser herrscht weitestgehender Konsens, dass es sich um sinnvolle Instrumente handelt. Bei den Struktur- und Qualitätsvoraussetzungen müssen sich die politischen Entscheidungsträger noch weiter annähern.
Die Diskussion um Qualität wurde stark von der neu veröffentlichen 5. Stellungnahme der Regierungskommission geprägt. Untersucht wurden drei exemplarische Erkrankungen und Eingriffe: Krebs-, Schlaganfall- und Endoprothetik Versorgung. Analysiert wurden die Abhängigkeit der Behandlungsergebnisse bei Krebserkrankungen von Zertifizierungen und Mindestmengen.
Die Ergebnisse wurden sehr heterogen von den unterschiedlichen Stakeholdern der Krankenhauslandschaft diskutiert.
Analyse- und Handlungsdruck steigt – Was können Kliniken tun?
Die straffe Zeitplanung der Reform erhöht den Analyse- und Handlungsdruck für Kliniken. In folgenden Bereich können sich Kliniken bereits jetzt vorbereiten:
- Analyse des AOP-Potenzials: Die Eckpunkte zur Analyse des ambulanten Potenzials stehen fest. Diese Analyse sollte jede Klinik durchführen. Wichtige zu beantwortende Fragen sind:
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Bettenbedarf?
- Welche Strukturen und Prozesse müssen geschaffen werden?
- Szenarioanalyse & Patientensimulation: Kliniken können schon jetzt unterschiedliche Reform-Szenarien analysieren:
- Simulation der Veränderung des medizinischen Leistungsportfolios (Schließung oder Erweiterung von Fachabteilungen)
- Simulation der Zusammenlegung von Klinikstandorten
- Markt- und Wettbewerbsanalyse: Transparenz über die eigene Wettbewerbs- und Marktposition ist als Vorbereitung für die Reform unabdingbar.
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