Bluttransfusion – Gericht stärkt Ärzte im Konflikt mit Zeugen Jehovas
Ein Gerichtsurteil bestätigt, dass Ärzte trotz einer religiös motivierten Ablehnung von Bluttransfusionen rechtlich korrekt handelten, um eine bewusstlose Patientin zu retten, da ihre Patientenverfügung in der komplexen Notfallsituation keine bindende Grundlage bot.
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Ein Urteil des Oberlandesgerichts München beleuchtet den Konflikt zwischen ärztlicher Verantwortung und religiöser Selbstbestimmung. Eine Zeugin Jehovas hatte Bluttransfusionen kategorisch abgelehnt und dies in einer Patientenverfügung dokumentiert. Nach einem Darmdurchbruch entschlossen sich die Ärzte jedoch, aufgrund der lebensbedrohlichen Lage und nach Rücksprache mit dem Betreuungsgericht eine Bluttransfusion durchzuführen. Die Patientin klagte später auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung und Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, doch das Gericht wies die Klage ab. Es stellte klar, dass die Patientenverfügung aufgrund der Komplexität der Situation nicht bindend war und die Ärzte korrekt gehandelt hatten. Das Urteil betont, dass Patientenverfügungen klar formuliert und aktuell sein müssen, um in Notfallsituationen als bindend zu gelten. Gleichzeitig wird anerkannt, dass Ärzte ihrem Berufsethos folgen und nicht verpflichtet sind, religiöse Überzeugungen der Patienten uneingeschränkt umzusetzen, wenn dies zu Konflikten mit der medizinischen Ethik führt…
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