BMG plant Abschaffung der PPR 2.0 und Rückkehr des Pflegebudgets ins DRG-System
Das BMG plant im Rahmen des GKV-Spargesetzes die Abschaffung der PPR 2.0, die Reintegration des Pflegebudgets ins DRG-System und weitere Änderungen bei der Pflegefinanzierung im Krankenhaus…
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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die PPR 2.0 abschaffen, das Pflegebudget ins DRG-System zurückführen und die Kommission für Personalbemessung auflösen. Fünf Maßnahmen zur Pflegefinanzierung im Krankenhaus sollen ins GKV-Spargesetz einfließen, über das zuerst der „Tagesspiegel Background“ berichtete.
Kernstück ist die Rückkehr des Pflegebudgets ins DRG-System. Kliniken sollen ihre Pflegepersonalkosten weiterhin nachweisen, um Sparanreize beim Personal zu verhindern. Die Kassen fordern einen Mittelnachweis von mindestens 90 Prozent. Klinikverbände lehnen diese Auflage ab und fordern mehr unternehmerische Freiheit bei der Personalplanung.
Die verpflichtende Anwendung der PPR 2.0 soll abgeschafft werden. Gleichzeitig will das BMG ein Personalbedarfsinstrument für Klinikärzte verhindern und die Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus auflösen. Stattdessen sollen Krankenhäuser per Generalnorm verpflichtet werden, eine auskömmliche Personalausstattung in allen Gesundheitsberufen sicherzustellen. Datenerhebungen sollen auf ein Minimum reduziert werden.
Zudem soll ein bundeseinheitliches Klassifikationssystem für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen eingeführt werden, an das perspektivisch die Vergütung geknüpft werden kann. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Pflege-DRG.
Die Personaluntergrenzen (PPUG) sollen nicht mehr als Strukturvoraussetzung für Leistungsgruppen gelten. Der Leistungsgruppenausschuss soll stattdessen Mindestkriterien empfehlen. Das GKV-Spargesetz soll spätestens am 10. Juli von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) muss bis dahin SPD-Parlamentarier und Gewerkschaften überzeugen.
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