BMG veröffentlicht Grundlohnrate 2027: Tarifsteigerungen in Kliniken nur noch hälftig refinanzierbar
Das BMG hat die Grundlohnrate für 2027 auf 3,42 Prozent festgesetzt und damit die Vergütungsobergrenze für Ärzte, Krankenhäuser und weitere Gesundheitsbereiche verbindlich definiert…
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Das Bundesgesundheitsministerium hat am 15. September 2026 im Bundesanzeiger die Grundlohnrate für 2027 veröffentlicht: Sie beträgt 3,42 Prozent. Damit ist die gesetzliche Obergrenze für Vergütungssteigerungen im gesamten GKV-Bereich festgelegt. Der Wert liegt unter den Vorjahreswerten von 5,17 Prozent (2026) und 4,41 Prozent (2025). Der vom GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Abzug von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 ist in der veröffentlichten Zahl bereits eingerechnet.
Für die laufenden Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband gilt damit 3,42 Prozent als verbindlicher Anker. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 23. September angesetzt. Im Vorjahr hatten sich beide Seiten auf eine Honorarerhöhung von 2,8 Prozent geeinigt, der Orientierungswert stieg auf 12,7404 Cent (2025: 12,3934 Cent). Im Jahr davor hatte die Steigerung 3,85 Prozent betragen.
Für Krankenhäuser hat die Festlegung unmittelbare Folgen: Tarifsteigerungen oberhalb von 3,42 Prozent können die Kassen nur noch zur Hälfte refinanzieren. Das Pflegebudget darf bis 2029 jährlich um maximal 3,42 Prozentpunkte wachsen.
Darüber hinaus gilt die Grundlohnrate als Obergrenze für Heilmittelerbringer, Zahnärzte, Zahntechniker, Hebammen, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für Fahrtkosten. Auch Verwaltungskosten der GKV-Organisationen und Gehaltssteigerungen für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Medizinischen Dienst sind auf diesen Wert begrenzt.
Redaktionshinweis: In der ursprünglichen Fassung des Artikels wurde die Obergrenze mit 2,42 Prozent angegeben. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Abzug von einem Prozentpunkt ist in der vom BMG veröffentlichten Zahl von 3,42 Prozent jedoch bereits berücksichtigt.
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