Brand im Helios Klinikum Pforzheim: Beschuldigte zahlen Geldauflage nach Verfahrenseinstellung
Nach dem Tod eines fixierten Patienten bei einem Klinik-Brand hat das Landgericht Karlsruhe das Verfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte gegen Geldauflagen eingestellt. Das Gericht betonte ausdrücklich: kein Freispruch…
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Das Landgericht Karlsruhe hat das Strafverfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte nach dem Tod eines fixierten Patienten im Helios Klinikum Pforzheim eingestellt. Die Kammer sah eine geringe Teilschuld wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Der Vorsitzende Richter stellte zugleich klar, dass die Einstellung keinen Freispruch bedeutet.
Die vier Beschuldigten müssen Geldauflagen zwischen 2.300 und 5.000 Euro zahlen. Der 58-jährige Patient starb im Mai 2023 bei einem Brand in einem Raum nahe der Notaufnahme. Nach Auffassung des Gerichts versuchte er, die Fixiergurte mit einem Feuerzeug zu lösen. Dabei setzte er Matratze und Kleidung in Brand. Das Feuer breitete sich schnell aus.
Zum Zeitpunkt des Brandes beaufsichtigte niemand den Mann im Raum. Das Gericht verwies auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine dauerhafte Eins-zu-Eins-Aufsicht bei einer Fixierung geboten ist. Diese Aufsicht unterblieb nach Darstellung des Gerichts, weil sich die Mitarbeitenden um andere Patienten kümmern mussten.
Die Staatsanwaltschaft warf drei Angeklagten fahrlässige Tötung vor. Einen Arzt beschuldigte sie zusätzlich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Das Gericht hielt diesen schweren Vorwurf im Verfahren nicht mehr für tragfähig. Ein Gutachten schrieb dem Verstorbenen den überwiegenden Anteil der Verantwortung zu. Der Anwalt der Nebenklage kündigte weitere rechtliche Schritte an.
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