Brandenburg: Gesundheitsministerium setzt Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern aus
- Politik
Angesichts wieder sinkender Corona-Infektionszahlen setzt das Gesundheitsministerium die Allgemeinverfügung zur Regelung von Freihaltekapazitäten in Krankenhäusern aus. Ab dem 1. Juni 2021 müssen die Krankenhäuser in Brandenburg für die stationäre Versorgung von COVID-19-Patienten keine Betten extra mehr freihalten.
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