Brandenburg startet Prüfprozess für beantragte Leistungsgruppen

Brandenburg hat als eines der ersten Bundesländer den Prüfprozess der Krankenhausreform begonnen. Der Medizinische Dienst bewertet 932 beantragte Leistungsgruppen aus 54 Kliniken. Grundlage sind LOPS-Richtlinie und KHVVG. Ziel ist eine patientennahe Versorgung mit dem Leitprinzip „ambulant vor stationär“.

26. August 2025
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Brandenburg erreicht eine zentrale Etappe bei der Krankenhausreform. Das Gesundheitsministerium hat den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg beauftragt, die 932 beantragten Leistungsgruppen aus allen 54 Krankenhäusern des Landes zu prüfen. Grundlage sind die LOPS-Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Nur bei erfüllten Qualitätskriterien dürfen Leistungen künftig erbracht und abgerechnet werden. Gesundheitsministerin Britta Müller betont den Zeitplan und die Verantwortung der Länder für die Krankenhausplanung. Ziel ist eine verlässliche Versorgung vom ambulanten Bereich bis zur Nachsorge. Komplexe Leistungen sollen stärker konzentriert, Versorgungsmodelle intelligent verzahnt und die wohnortnahe Versorgung gesichert werden. Die Anträge wurden digital über das System KLAAS eingereicht. Brandenburg zählt damit zu den Vorreitern beim bundesweiten Prüfprozess. Neben den Landesstrukturen wie Gebietskonferenzen und Krankenhausentwicklungsgesetz bildet der Vierte Krankenhausplan die Basis. Die Reform stellt für Kliniken, Krankenkassen und Kommunen eine Herausforderung dar, eröffnet aber Chancen für mehr Spezialisierung, Qualität und Kooperation.

Quelle:
meetingpoint-potsdam.de