Braunschweig in der KH-Reform-Falle: Ministerin Warken stellt Sonderregelung in Aussicht
Die Krankenhausreform erschüttert das Fundament des Klinikums Braunschweig. Die geplante Zwei-Kilometer-Regel gefährdet die wirtschaftliche Einheit des Maximalversorgers. Gesundheitsministerin Warken signalisiert Bewegung – Niedersachsen fordert praxisnahe Ausnahmen. Ein Lehrstück über politische Starrheit und den Wert funktionierender Versorgungsstrukturen.
- Politik
Das Klinikum Braunschweig steht exemplarisch für die Konflikte, die sich aus der geplanten Krankenhausreform ergeben. Durch die gesetzlich vorgesehene maximale Distanz von zwei Kilometern zwischen Klinikstandorten könnten die Häuser an der Salzdahlumer Straße und an der Celler Straße künftig als eigenständige Einrichtungen gelten. Dies hätte erhebliche finanzielle Folgen, da für jede Einrichtung eigenständig Großgeräte wie CT- oder MRT-Geräte vorgehalten werden müssten.
Bei einem Besuch vor Ort deutete Bundesgesundheitsministerin Nina Warken an, dass die Reform um Kooperationsmöglichkeiten ergänzt werden könnte. Eine solche Lösung würde es ermöglichen, beide Standorte als ein Krankenhaus zu werten. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi begrüßte diese Entwicklung und sieht im Klinikum Braunschweig ein Beispiel dafür, dass starre Reformvorgaben regional gut funktionierende Versorgungsstrukturen gefährden
Die Krankenhausgesellschaft Niedersachsen kritisiert die Reform als in vielen Bereichen unpraktikabel und fordert mehr Realitätsbezug. Aktuell muss sich das Klinikum mit beiden Standorten separat um Leistungsgruppen bewerben, was die wirtschaftliche Lage weiter verschärfen würde. Die für 2028 geplante Reform wird derzeit überarbeitet. Doch aus Sicht der Landespolitik sind bereits jetzt tragfähige und praktikable Ausnahmeregelungen notwendig, um die stationäre Versorgung im Flächenland Niedersachsen nicht zu gefährden.
NDR.de
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