Bremse oder Beschleuniger? Die Zukunft der Hybrid-DRG steht erneut zur Debatte

Die Hybrid-DRG soll 2028 abgeschafft werden. Im Podcast „SO GEHT AMBULANT“ erläutern Philipp Henßler und Jascha Rinke, welche wirtschaftlichen Folgen die geplanten Vergütungsänderungen für Krankenhäuser haben könnten…

14. Oktober 2026
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Die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028 könnte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Ambulantisierung grundlegend verändern. In der aktuellen Folge des Podcasts „SO GEHT AMBULANT“ analysieren Philipp Henßler und Jascha Rinke die vorgesehenen Änderungen und deren Auswirkungen auf Krankenhäuser, Praxiskliniken und niedergelassene Ärzte.

Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Notfallversorgungsgesetz sieht vor, § 115f SGB V ab 2028 zu streichen. Bereits 2027 soll die Vergütung davon abhängen, ob eine Übernachtung erfolgt. Ohne Übernachtung ist eine Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit zusätzlicher Sachkostenerstattung vorgesehen. Bei mindestens einer Übernachtung soll die volle Hybrid-DRG erhalten bleiben. Die Podcaster kritisieren die daraus entstehenden wirtschaftlichen Fehlanreize.

Hintergrund sind auch die steigenden Ausgaben der Krankenkassen. Im Podcast werden Mehrausgaben von 360 Millionen Euro für 2025 und erwartete 640 Millionen Euro für 2026 genannt.

Ab 2028 sollen Kurzzeitfallpauschalen die Hybrid-DRG ersetzen. Ihre Kalkulation soll gegenüber der Hybrid-DRG 2027 mehrausgabenneutral erfolgen. Zudem würde die bislang für 2031 vorgesehene Kalkulation anhand tatsächlicher ambulanter und stationärer Kosten entfallen.

Henßler und Rinke sehen insbesondere für Investitionsentscheidungen, Wirtschaftspläne und ambulante Zentrumskonzepte erheblichen Anpassungsbedarf. Sie unterscheiden dabei zwischen ambulanter Versorgung, Kurzliegern und komplexen stationären Fällen.

Quelle:
sogehtambulant.de

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