Bschor warnt: Die Krankenhausreform wird ausgehöhlt
Der Entwurf zur Anpassung der Krankenhausreform sorgt für heftige Kritik. Prof. Tom Bschor, Mitautor der ursprünglichen Reform, sieht keine einzige Verbesserung bei der Versorgungsqualität. Stattdessen befürchtet er eine Aushöhlung zentraler Standards. Die Länder erhalten weitreichende Ausnahmerechte, wodurch Mindestmengen und Facharztvorgaben unter Druck geraten. Besonders problematisch sind für ihn die Lockerungen bei den Kooperationsregeln für Fachkliniken und die Verschiebung der Reform um ein Jahr. Für Bschor ist das „gegen den Geist des Gesetzes“.
- Politik
Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) stößt bei Prof. Tom Bschor auf deutliche Kritik. Der frühere Leiter der Regierungskommission sieht in dem Entwurf keinen Schritt zu mehr Qualität. Vielmehr würden zentrale Elemente der ursprünglichen Reform aufgeweicht. Positiv bewertet er lediglich, dass die Mindestmengen und der InEK-Grouper erhalten bleiben und die Vergütung durch Vorhaltepauschalen erfolgt. Auch der Zweikilometerradius für geteilte Standorte bleibt bestehen – eine Ausdehnung lehnt Bschor klar ab.
Besonders kritisch sieht er die weitreichenden Ausnahmerechte für die Länder. Diese könnten künftig ohne verbindliche Kriterien Kliniken für „versorgungsnotwendig“ erklären und so Qualitätsvorgaben umgehen. Dadurch würden bundesweit einheitliche Standards gefährdet. Auch die geplante Anrechenbarkeit derselben Fachärzt:innen in mehreren Leistungsgruppen bewertet Bschor als riskant. Drei Fachärzt:innen für bis zu drei Gruppen seien bereits heute eine sehr knappe Regelung.
Problematisch ist für ihn auch die Lockerung bei Fachkliniken. Künftig sollen verwandte Leistungsgruppen nicht mehr zwingend vor Ort vorgehalten werden. Es könnten Kooperationen reichen – selbst über große Distanzen und ohne klare inhaltliche Vorgaben.
Zudem kritisiert Bschor die einjährige Verschiebung des Reformstarts, die seiner Ansicht nach unnötig ist und zusätzliche Milliarden kostet. Positiv bewertet er hingegen die Begrenzung von Ausnahmeregelungen auf maximal sechs Jahre, die Anerkennung von Belegärzt:innen bei Facharztquoten sowie Erleichterungen bei der Antragstellung für den Transformationsfonds. Dennoch fällt sein Fazit eindeutig aus:
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