BSG kippt in einem Gerichtsurteil die Hamburger Regelung zu Aufnahmeuntersuchung

keine vorstationäre Behandlung abrechnen kann, wenn der Patient nach einer Notfallbehandlung auf eigenen Wunsch die Klinik verlässt

3. Juli 2024
  • Ökonomie

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass ein Krankenhaus keine vorstationäre Behandlung abrechnen kann, wenn der Patient nach einer Notfallbehandlung auf eigenen Wunsch die Klinik verlässt

Quelle:

aerztezeitung.de


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