BSG: Krankenhäuser können Notfallbehandlungen vermehrt stationär abrechnen

Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen abgesenkt

6. September 2023
  • MD
  • Ökonomie

Bundessozialgericht trifft Entscheidung zur Abrechnung von Notfallbehandlungen

Das Bundessozialgericht hat die Voraussetzungen für eine stationäre Aufnahme bei Notfallbehandlungen abgesenkt. Die Krankenhäuser können danach Notfallbehandlungen in einem Schockraum oder auf einer Schlaganfallstation (stroke unit), die bisher nur ambulant abgerechnet werden konnten, vermehrt stationär abrechnen…

Quelle:

STB Web


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