BSG-Urteil zum Verlegungsabschlag nach § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV

29. März 2021
  • MD

BSG, Urteil vom 27.10.2020, Az.: B 1 KR 12/20 R

Eine Verlegung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV (2013) setzt nur voraus, dass ein Versicherter innerhalb von 24 Stunden aus einem Krankenhaus entlassen und in ein anderes Krankenhaus aufgenommen wurde. Ein aktives Handeln des verlegenden Krankenhauses bedarf es hierzu nicht …

Die Besprechung ist auch als Video „BSG Aktuell kurz und prägnant“ aufrufbar: https://youtu.be/86K_lHsBNDQ 

Quelle:

medizinrecht-ra-mohr.de


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