BSG-Urteil zum Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen
Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst
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Das systematische Verzeichnis des ICD-Katalogs ist maßgeblich für die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst. Die Revision des klagenden Krankenhauses wurde zurückgewiesen…
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