Bund bleibt auf KHAG-Kurs und lehnt zentrale Änderungswünsche ab
Der Bund hält am KHAG fest und lehnt zahlreiche zentrale Forderungen der Länder ab. Streitpunkte betreffen Personal, Mindestvorgaben und Finanzierung…
- Politik
Das KHAG steht weiter im Mittelpunkt der aktuellen Diskussionen um eine Krankenhausreform. Für den 17. Dezember ist eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant. Zuvor hatte der Bundesrat deutliche Änderungen am gefordert. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung nun den Großteil dieser Länderforderungen zurück.
Die Länder wollten Fachärztinnen und Fachärzte zukünftig bei fünf Leistungsgruppen anrechnen können, nicht nur bei drei. Der Bund verweist auf bereits angelegte Flexibilität im KHAG und lehnt zusätzliche Erleichterungen ab. Ebenso erteilt er der Forderung eine Absage, geplante Mindestvorhaltezahlen unterschreiten zu dürfen. Die entsprechende Rechtsverordnung soll früh kommen, ein Inkrafttreten vor dem 31. März 2026 sei jedoch nicht realistisch. Die Bitte der Länder nach einem früheren Termin für ihre Krankenhausplanung bleibt damit unberücksichtigt.
Auch die Streichung der Mindestmengen für onkochirurgische Leistungen wird abgelehnt. Bei der Standortdefinition hält der Bund an der 2.000-Meter-Regel fest. Eine Ausweitung auf 5.000 Meter, wie von den Ländern gefordert, könne die Behandlungsqualität mindern, da verbundenes Leistungsangebot und Ausstattung nicht mehr in enger räumlicher Nähe vorliegen müssten. In Notfällen bestünde die Gefahr verzögerter Verlegungen, etwa auf Intensivstationen.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf erweiterte Kooperationsmöglichkeiten, die im KHAG bereits verankert sind und den Ländern Gestaltungsspielraum geben. Zusätzliche Freiheiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen werden jedoch nicht eingeräumt. Die vorgeschlagene neue Leistungsgruppe „Neugeborene in Geburtskliniken“ findet ebenfalls keine Zustimmung. Die Versorgung gesunder Neugeborener sei eng an die stationäre Behandlung der Mutter geknüpft, eine separate Leistungsgruppe gelte daher als nicht sinnvoll.
Unverändert bleibt auch die geplante Vorhaltefinanzierung. Weiterhin sollen 60 Prozent der Betriebskosten als Vorhaltepauschale je Leistungsgruppe gezahlt werden. Die Länder hatten eine Überprüfung der Höhe zur Sicherung einer auskömmlichen Finanzierung verlangt, der Bund sieht dafür keinen Anlass. Beim Krankenhaustransformationsfonds lehnt die Bundesregierung eine Ausweitung auf zusätzliche Fördertatbestände wie Fachkliniken, Strukturerhalt oder Ausbau von Ausbildungskapazitäten ab.
Finanzpolitisch offen zeigt sie sich nur bei einem Punkt: Die Länder möchten ihren Eigenanteil am Transformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur bestreiten. Diesen Vorschlag will die Bundesregierung prüfen. Der Bundesklinikatlas soll fortgeführt werden. Eine vollständige Abschaffung, wie von den Ländern angeregt, kommt nicht in Betracht. Anpassungen zur Vermeidung von Doppelstrukturen mit anderen Krankenhausvergleichsportalen und zum Bürokratieabbau sollen allerdings geprüft werden.
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