Bundesärztekammer verlangt gleichen Abhörschutz für Ärzte wie für Anwälte

Die Bundesärztekammer warnt vor einer geplanten Gesetzreform, die Ärzten weniger Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen einräumt als Rechtsanwälten, und fordert Gleichstellung…

6. August 2026
  • QM

Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Reform des Nachrichtendienstrechts schließt für Ärzte und Psychotherapeuten keinen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen ein. Dazu zählen das Abhören nicht öffentlich gesprochener Worte sowie das heimliche Betreten von Praxisräumen.

Der geplante § 32 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) benennt Rechtsanwälte, Kammerrechtsbeistände, Seelsorger und Abgeordnete als absolut geschützte Berufsgruppen. Ärzte und Psychotherapeuten gehören nicht dazu. Für sie wären nachrichtendienstliche Maßnahmen zulässig, sofern sie zur Aufklärung erheblicher Bedrohungen dienen und verhältnismäßig sind.

Die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert dies in einer Stellungnahme vom 27. Juli. Sie sieht das Schweigerecht der Ärzte unterminiert und das Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet. Patienten könnten sensible Informationen zurückhalten, was eine adäquate Behandlung erschwert.

Die BÄK fordert die ausdrückliche Aufnahme von Ärzten in § 32 BVerfSchG sowie in § 22 BND-Gesetz, wo Ärzte ebenfalls fehlen. Als Grundlage nennt die Kammer § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 9 der Musterberufsordnung für Ärzte sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 (1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09), das berufsspezifische Differenzierungen innerhalb der Anwaltschaft als verfassungswidrig eingestuft hat. Einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von Ärzten gegenüber Rechtsanwälten lehnt die BÄK ab.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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