Bundesbasisfallwert 2021

19. April 2021
  • Ökonomie

Einheitlicher Basisfallwert und einheitlicher Basisfallwertkorridor

Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2021

  • 3.747,98 Euro.

Der daraus gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat folgende Grenzwerte:

  • Obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 3.841,68 Euro
  • Untere Korridorgrenze (- 1,02 %) 3.709,75 Euro
Quelle:

gkv-spitzenverband.de


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