Bundesbasisfallwert (BBFW) 2025 steigt auf 4.394,22 Euro

Die Höhe des einheitlichen Basisfallwertes gemäß § 10 Absatz 9 KHEntgG beträgt auf der Grundlage der Berechnung des InEK für den Vereinbarungszeitraum 2025

14. April 2025
  • Ökonomie


4.394,22 Euro.

Die Vertragsparteien kommen mit dieser Vereinbarung ihrer Verpflichtung aus § 10 Absatz 9 KHEntgG nach, den einheitlichen Basisfallwert und den einheitlichen Basisfallwertkorridor für den Vereinbarungszeitraum 2025 zu vereinbaren.

Der daraus gemäß § 10 Absatz 8 Satz 1 KHEntgG zu ermittelnde einheitliche Basisfallwertkorridor hat folgende Grenzwerte:

  • Obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 4.504,08 Euro
  • Untere Korridorgrenze (- 1,02 %) 4.349,40 Euro

Diese Vereinbarung gilt für den Vereinbarungszeitraum 2025…

Quelle:

gkv-spitzenverband.de


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