Bundesgerichtshof bestätigt: Sechs Jahre Haft für früheren Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt bestätigt: Sechs Jahre Haft wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung. Ausgerechnet ein Korruptionsermittler nutzte sein Amt, um sich systematisch an der Justizkasse zu bereichern.

23. April 2025
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Ein Fall von Justizversagen mit Signalwirkung: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den früheren Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen in vollem Umfang bestätigt. Der Oberstaatsanwalt Alexander B. wurde wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, schwerer Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Beamte hatte über Jahre hinweg hohe Summen von einem Unternehmer und einer Firma entgegengenommen und diese systematisch bei der Auftragsvergabe bevorzugt.

Insgesamt beliefen sich die angenommenen Bestechungsgelder laut Urteil auf über eine halbe Million Euro. Der durch überhöhte oder sachlich falsche Gutachterrechnungen verursachte Schaden für die Justizkasse liegt bei rund 556.000 Euro. Der Beamte kassierte verdeckt prozentuale Gewinnbeteiligungen und hob regelmäßig Bargeld in vierstelliger Höhe ab. Durch das bestätigte Urteil verliert er auch seinen Beamtenstatus.

Der mitangeklagte Unternehmer wurde ebenfalls zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Noch offen ist die Entscheidung über die Einziehung der Taterträge. Der Fall offenbart strukturelle Schwächen bei der Kontrolle öffentlicher Auftragsvergabe und erschüttert das Vertrauen in die Integrität von Ermittlungsbehörden – insbesondere im sensiblen Bereich der Gesundheitswirtschaft…

Quelle:

apotheke-adhoc.de


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