BMG plant die Aufhebung des BAföG-Deckel für die PJ-Vergütung
Ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, die Deckelung der PJ-Vergütung auf den BAföG-Höchstsatz von 992 Euro aufzuheben und zehn zusätzliche Fehltage im Krankheitsfall zu ermöglichen…
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Das Bundesgesundheitsministerium plant, zwei langjährige Forderungen der Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) umzusetzen. Die Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr (PJ) soll nicht länger auf den BAföG-Höchstsatz von derzeit 992 Euro im Monat begrenzt sein, und Studierende sollen im Krankheitsfall zehn zusätzliche Fehltage erhalten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) halte damit ihr Wort, die Situation der mehr als 116.000 Medizinstudierenden zu verbessern, berichtet die bvmd.
Die Entdeckelung der Vergütung soll Krankenhäusern ermöglichen, Anreize für Studierende zu setzen, insbesondere in ländlichen Regionen. Die bvmd fordert mittelfristig, dass alle PJ-Studierenden mindestens den BAföG-Höchstsatz erhalten.
Die neue Fehlzeitenregelung erlaubt pro Ausbildungsabschnitt bis zu 30 anrechenbare Ausbildungstage. Laut bvmd-Vizepräsident Aljoscha Lorentz ist das eine „echte Erleichterung“, weil Krankmeldungen künftig möglich sind, ohne Urlaub oder Lerntage vor dem dritten Staatsexamen (M3) zu verlieren. Einen Mindestabstand von vier Wochen vor dem M3 hält die bvmd für unerlässlich.
Verbände haben bis zum 12. Juni Zeit, Stellung zu nehmen. Die Verordnung soll zum 1. November 2026 in Kraft treten.
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