Pressemeldung

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Interessenbekundungsverfahren

Die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren (SEKbV) hat zum 01.07.2025 ihre Tätigkeit aufgenommen. Zur Verstärkung des Mitgliederkreises plant das Bundesministerium für Gesundheit eine (Nach)Berufung in folgenden Fachgebieten durchzuführen:

11. August 2025
  • Personal
  • Politik


  • Personen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Versuchsplanung und Statistik (Biometrie)
  • Personen mit wissenschaftlicher oder beruflicher Erfahrung auf dem Gebiet der Ethik in der Medizin
  • Ärztinnen und Ärzte, die über Erfahrungen in der klinischen Medizin verfügen, konkret:
  • Erfahrung mit ATMP, insbesondere Gen- und Zelltherapie
  • Fachärztinnen und -ärzte für Radiologie sowie
  • Fachärztinnen und -ärzte für Radiologie mit dem Schwerpunkt Kinderradiologie
  • Juristinnen und Juristen
  • Laien

Hinweis zu Laien: Diese dürfen weder zu den übrigen in § 41c Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Arzneimittelgesetzes genannten Personen gehören noch über eine Befugnis zur Heilkunde oder eine pharmazeutische Ausbildung verfügen.

Gesucht werden Personen, die sich in ehrenamtlicher und unabhängiger Tätigkeit als Mitglied in der Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) engagieren möchten. Im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien (Bundesgremienbesetzungsgesetz) ist eine Interessenbekundung von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Der Nachweis der Eignung kann insbesondere erbracht werden durch universitär erlangte Abschlüsse bzw. die Anerkennungsurkunde der medizinischen Weiterbildung in den eingangs genannten Fachrichtungen, Promotion oder Habilitation, einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen, einschlägige klinische oder sonstige praktische Berufserfahrung und Fachkenntnisse. Für Interessenbekundungen durch Laien genügt abweichend hiervon eine Darstellung der Motive.

Die Berufung erfolgt gemäß § 41c AMG durch das BMG unter Berücksichtigung von Vorschlägen der obersten Landesgesundheitsbehörden und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und mit den obersten Landesgesundheitsbehörden.

Alle Interessenbekundungen werden vertraulich behandelt; die personenbezogenen Daten werden unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert.

Quelle:

bfarm.de


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