Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für einheitlichen Rahmen von Medizinregistern
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für ein Medizinregistergesetz beschlossen. Er schafft erstmals einheitliche Regeln, stärkt Datennutzung und Vernetzung von Registern und sieht ein Koordinierungszentrum beim BfArM vor…
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Die Bundesregierung will medizinische Register künftig besser nutzbar machen. Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung von Medizinregistern und zur besseren Nutzung ihrer Daten beschlossen.
Der Entwurf schafft erstmals einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für diese Register. Bisher existieren sie ohne spezifische gesetzliche Grundlage. Künftig sollen einheitliche Standards die Qualität, Vergleichbarkeit und rechtssichere Datennutzung verbessern.
Gesundheitsministerin Nina Warken betont den Nutzen der Register für Forschung und Versorgung. Sie liefern Erkenntnisse über Krankheiten und Behandlungen im Versorgungsalltag. Besonders wichtig sind solche Daten für Bevölkerungsgruppen, die in klinischen Studien seltener vertreten sind, etwa Frauen oder ältere Menschen.
Zentrales Element des Gesetzes ist ein neues Koordinierungszentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Einrichtung soll Register beraten, ihre Vernetzung fördern und ein zentrales Verzeichnis führen. Zudem plant der Entwurf ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren für Register. Dabei spielen Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Datenqualität eine zentrale Rolle. Qualifizierte Register sollen erweiterte Möglichkeiten bei der Datenverarbeitung erhalten.
In Deutschland existieren nach Angaben des Gesetzentwurfs mehr als 350 medizinische Register, etwa zu Krebs oder Implantaten. Das geplante Registerverzeichnis soll erstmals einen systematischen Überblick über vorhandene Register, ihre Datenbestände und Nutzungsmöglichkeiten geben.
Ein ähnliches Vorhaben hatte bereits die vorherige Bundesregierung geplant. Der Gesetzgebungsprozess kam jedoch durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode zum Stillstand. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat.
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