Bundesrat lehnt GKV-Reform ab
Der Bundesrat kritisiert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung als einseitig belastend für Krankenhäuser, Apotheken, Pharmaindustrie und Versicherte…
- Politik
In seiner Sitzung am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat das von der Bundesregierung geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in einer umfangreichen Stellungnahme scharf kritisiert.
Kern der Kritik ist, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie belastet werden, während die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund unangetastet bleibt.
Die Länder fordern, dass der Bund die Beiträge für Grundsicherungsempfänger vollständig übernimmt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene erhöhte Finanzierung reiche dafür nicht aus. Zudem sei es angesichts der finanziellen Lage der Krankenkassen nicht nachvollziehbar, den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen zu kürzen.
Für Krankenhäuser sieht der Bundesrat eine hohe Insolvenzgefahr. Sie würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung beigetragen haben.
Bei der Pharmaindustrie kritisieren die Länder einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag, da dieser die Planungssicherheit gefährdet. Eine Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2,07 Euro lehnen sie ebenfalls ab.
Bei der Familienversicherung fordert der Bundesrat Ausnahmen für landwirtschaftliche Familienbetriebe, ausreichende Übergangsfristen sowie eine befristete Altersgrenze zum Schutz älterer Ehepaare mit klassischer Einverdienerbiografie.
Darüber hinaus schlagen die Länder vor, einzelne Regelungen zu streichen, darunter den Facharztvorbehalt in der Kieferchirurgie und die Krankentransportregelungen, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Notfallversorgung enthalten sind. Das Gesetzgebungsverfahren liegt nun bei der Bundesregierung, anschließend beim Bundestag.
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