Bundesrat stützt Notfallreform, fordert aber Schutz der Länderkompetenzen im Rettungsdienst

Der Bundesrat begrüßt die geplante Notfallreform grundsätzlich, fordert aber gesicherte Finanzierung und Schutz der Länderkompetenzen im Rettungsdienst…

16. Juni 2026
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Der Bundesrat hat die geplante Reform der Notfallversorgung grundsätzlich positiv bewertet, aber in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf angemeldet. Kern des Streits ist die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Rettungsdienst.

Der Gesetzentwurf, den die Bundesregierung Ende April vorgelegt hat, sieht Integrierte Notfallzentren, ein Gesundheitsleitsystem aus vernetzten KV-Bereitschaftsdienstzentralen (116 117) und Rettungsleitstellen (112) sowie einen 24-Stunden-Notdienst durch die KVen vor. Besonders begrüßen die Länder, dass der Rettungsdienst künftig als Teil der Krankenhausbehandlung gilt und nicht mehr als reine Transportleistung.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lobte den Entwurf als überzeugend, knüpfte seine Zustimmung aber an eine gesicherte Refinanzierung der Vorhalte- und Investitionskosten. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) nannte die Neuordnung „längst überfällig“, warnte aber vor einer starren Vergütungsbegrenzung im Rahmen des geplanten GKV-Sparpakets. Der Rettungsdienst könne sein Leistungsvolumen nicht wie eine Kassenarztpraxis anpassen.

Schärfste Kritik äußerte Stolz am geplanten „Fachgremium medizinische Notfallrettung“. Ein Gremium, das maßgeblich von der GKV gesteuert werde, dürfe nicht faktisch festlegen, was einzelne Länder im Rettungsdienst leisten dürfen und was finanziert wird. Die erste Bundestagsberatung ist für den 10. Juli angesetzt, die Verabschiedung für Ende September geplant.

Quelle:
aerztezeitung.de

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