Bundesrat: Vermittlungsausschuss zur Krankenhausreform bleibt möglich

Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats fand sich keine Mehrheit für den Vermittlungsausschuss zum Krankenhausanpassungsgesetz. Mecklenburg-Vorpommern prüft dennoch weitere Schritte und kritisiert weiterhin Planungsunsicherheit sowie Eingriffe in die Krankenhausplanung der Länder…

13. März 2026
  • Politik

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat keinen Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Krankenhausanpassungsgesetz gefasst. Ein entsprechender Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern fand im Gremium keine Mehrheit. Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstützten den Antrag, während sich Brandenburg und Baden-Württemberg beim Votum enthielten.

Das Thema bleibt dennoch aktuell. Mecklenburg-Vorpommern prüft nun, ob es in der Bundesratssitzung am 27. März erneut Kritik einbringt. In diesem Zusammenhang gilt auch die Abgabe einer zusätzlichen Protokollerklärung als möglich.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese äußerte weiterhin deutliche Kritik am aktuellen Ergebnis der Gesetzesberatungen. Das Gesetz enthält aus ihrer Sicht keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Vorlage. Zudem habe der langwierige Prozess wertvolle Zeit gekostet. Die aktuellen Regelungen schaffen laut Einschätzung des Landes weiterhin Unsicherheit für die Krankenhausplanung.

Besonders kritisch bewertet Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben zu den Leistungsgruppen. Das Land sieht darin einen Eingriff in die Planungshoheit und vermisst regionale Versorgungsstrukturen. Ein weiterer Streitpunkt betrifft mögliche Ausnahmen bei der Zuweisung dieser Leistungsgruppen. Die Länder forderten hierbei mehr Entscheidungsfreiheit im Benehmen mit den Krankenkassen. Der Bundestag griff dies zwar teilweise auf, begrenzte die Regelung jedoch auf Ende 2026.

Nach Einschätzung Mecklenburg-Vorpommerns ist diese knappe Frist für die Praxis problematisch. Wichtige Entscheidungsgrundlagen standen erst kurz vorher fest. Das Land schlägt deshalb eine Verlängerung der Regelung bis Ende März 2027 vor.

Quelle:
aerzteblatt.de

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